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Der REYHER-Praxistipp: Verzicht auf Abnahmeprüfzeugnis 3.1

Das Regelwerk der Arbeitsgemeinschaft Druckbehälter sieht grundsätzlich vor, dass Schrauben und Muttern aus Stahl nach AD W7 und aus Edelstahl nach AD W2 mit einem Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 zu liefern sind. Für Werkstoffe, die bei moderaten Temperaturen oder in moderaten Druckstufen eingesetzt werden, bietet das AD-Regelwerk jedoch eine Vereinfachung.

Schrauben aus den…

  • Werkstoffen 5.6, 8.8 (wenn Produkt aus Volumen und Druck ≤5000), C35E+QT, 35B2 sowie 25CrMo4+QT (bis M 30, 40 bar, -20°C bis 300°C)
  • Werkstoffen A2, A3, A4 und A5, Festigkeitsklasse 50 und 70

…sowie Muttern aus den…

  • Werkstoffen 5, 8, C35E+QT, C35E+N, 35B2
  • Werkstoffen A2, A3, A4 und A5, Festigkeitsklasse 50 und 70

…können bei Eintragung des Herstellers in der VdTÜV Liste 1253/4 auch ohne 3.1-Zeugnis verwendet werden.

Damit entfällt der Aufwand für die Dokumentation und Archivierung der Zeugnisse. Grundvoraussetzung hierzu ist jedoch, dass die Produkte auch nach AD W7 bzw. W2 bestellt werden. Einfach eine Schraube eines Herstellers zu nehmen, der in der Liste VdTÜV 1253/4 steht, kann zu Problemen führen. Da die Hersteller nicht alle Schrauben nach den Anforderungen des AD-Regelwerks fertigen, sollten Sie vorsichtig sein!

Bei REYHER bekommen Sie zeugnisbefreite Produkte nach dem AD-Regelwerk aus 5.6/5, 8.8/8, A2-70, A4-70 und 25CrMo4+QT. Da die Regelungen für 25CrMo4+QT noch sehr neu sind, ist hier eine Einzelfallprüfung für den Artikel erforderlich.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an!

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