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Informationen zum CBAM

Am 1. Januar 2026 ist der sogenannte „Carbon Border Adjustment Mechanism“, kurz CBAM, aus der Verordnung (EU) 2023/956 endgültig in Kraft getreten. Da CBAM direkte Auswirkungen auf die Preise einiger Verbindungselemente aus Nicht-EU-Ländern hat, möchten wir Sie auf dieser Seite zu den Hintergründen informieren. Bei Fragen können Sie sich per Mail an CBAM@reyher.de oder natürlich direkt an Ihren Kontakt bei REYHER wenden.

Was ist das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)?

Mit CBAM hat die Europäische Union ein Werkzeug geschaffen, das in der CO2-Bepreisung einen Ausgleich zwischen in der EU hergestellten und von außerhalb der EU importierten Waren schaffen soll. Dafür müssen im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) Emissionszertifikate gekauft werden.

Zunächst gilt CBAM für emissionsintensive Güter wie Strom, Zement, Wasserstoff oder Eisen, Stahl und Aluminium sowie für Verbindungselemente aus entsprechenden Materialien. Durch die Verpflichtung zum Kauf von CBAM-Zertifikaten soll für diese Waren das Risiko von Carbon Leakage – der Verlagerung in Länder mit geringeren Umweltauflagen und niedrigeren CO2-Preisen – verhindert werden. Die betroffenen Waren dürfen ab 2026 nur noch von zugelassenen CBAM-Anmeldern in die EU eingeführt werden. 

Wieso wurde CBAM eingeführt?

Um die weltweite Dekarbonisierung voranzutreiben, will die Europäische Union die eigenen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent senken. Bis 2050 soll die EU klimaneutral sein. Dafür wurde das Paket „Fit for 55“ mit einer Reihe von Rechtsverordnungen beschlossen. Diese sollen dafür sorgen, dass der Weg zur Klimaneutralität sozial gerecht gestaltet wird und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie gewährleistet bleibt. Teil dieser Maßnahmen ist auch CBAM, wodurch weltweit Anreize für die Reduzierung von CO2-Emissionen gesetzt werden sollen.

Für wen gelten die CBAM-Regelungen?

CBAM betrifft aktuell die Waren Strom, Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel und Wasserstoff sowie – als eines der wenigen Downstream-Produkte – Verbindungselemente aus diesen Werkstoffen. Importeure dieser Waren müssen am CBAM teilnehmen und Zertifikate erwerben. Die Regelung betrifft somit alle Marktbegleiter von REYHER im europäischen Raum.

Was ist Carbon Leakage?

Von Carbon Leakage spricht man, wenn Unternehmen Produktionen in Länder mit geringeren Umweltauflagen und niedrigerer CO2-Bepreisung verlegen. Dadurch werden Treibhausgasemissionen jedoch nicht verringert, sondern lediglich verlagert – oft steigen die Werte sogar noch an. Gleichzeitig entsteht ein Wettbewerbsnachteil für Unternehmen innerhalb der EU. Dies soll CBAM verhindern. 

Wie werden die Werte für Emissionszertifikate ermittelt?

Seit dem 01.10.2023 müssen CBAM-Anmelder quartalsweise Informationen zu den von ihnen importierten Produkten und den bei der Herstellung entstandenen Emissionen an die EU berichten. Mit dem endgültigen Inkrafttreten in 2026 gelten diese Angaben jedoch noch nicht als Grundlage in der Berechnung von CBAM-Zertifikaten. Dazu müssen die gemeldeten Werte durch unabhängige Dritte zertifiziert werden. Wie diese Zertifizierung ablaufen soll, wird in 2027 durch die EU bekanntgegeben. Daher sind mindestens für 2026 die angenommenen Defaultwerte aus der Durchführungsverordnung 2025/2621 bindend. 

Die Berechnung der Anzahl zu erwerbender Zertifikate wird in DVO 2025/2548 festgelegt, die Formel zur Berechnung lautet:

(Berichtete Emissionen – (CBAM-Benchmark x CBAM-Faktor) – Entrichteter CO2-Preis) x Warenmenge = Anzahl der Zertifikate

Was sind CBAM-Benchmark und CBAM-Faktor? Gibt es kostenlose Zertifikate?

Für Unsicherheit in der Berechnung der Kosten für CBAM-Zertifikate sorgen sowohl CBAM-Benchmark als auch CBAM-Faktor. Im EU-Emissionshandel wird die Benchmark aktuell auf Basis der besten 10 Prozent der Produktionsprozesse festgelegt. Für CBAM ist allerdings noch unklar, wie die Berechnung genau erfolgen wird – obwohl hierin ein wesentlicher Kostenfaktor liegen wird. 

Der CBAM-Faktor ist ein Instrument der Übergangsphase, durch den die kostenlos zugeteilten Zertifikate bis 2034 schrittweise reduziert werden. 2026 gilt zunächst ein CBAM-Faktor von 97,5 Prozent; das bedeutet, dass von den Kosten vorerst nur 2,5 Prozent angerechnet werden. 2027 sinkt der Faktor auf 95 Prozent, 2028 auf 90 Prozent usw. bis 2032 auf 26,5 Prozent, 2033 auf 14 Prozent und 2034 schließlich auf 0 Prozent – in 2034 sind deshalb die vollständigen Kosten zu bezahlen.

Was bedeutet die Übergangsphase bei CBAM?

Das CBAM-System wurde bereits im Oktober 2023 eingeführt, allerdings mit einer Übergangsphase, in der zahlreiche Änderungen und Anpassungen erfolgten und weiter erfolgen. Seit dem 01.01.2026 hat die Regelphase begonnen, in der die Berichtspflicht greift und CBAM-Zertifikate erworben werden müssen. Ein erstmaliger Erwerb dieser Zertifikate ist erst in 2027 möglich. Daher werden die anfallenden Kosten für alle Importe aus dem Jahr 2026 im Februar 2027 berechnet und müssen rückwirkend beglichen werden. Während der CBAM-Faktor, der das Verhältnis von frei zugeteilten Zertifikaten zu kostenpflichtigen Zertifikaten beschreibt, sukzessive bis 2034 auf null gefahren wird, ist es ungewiss, wie sich die Zertifikatspreise entwickeln werden.

Gibt es Ausnahmen?

Für einige Herkunftsländer sowie Waren für militärische Zwecke (Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU oder der NATO) gibt es Ausnahmeregelungen. Diese betreffen Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. 


Rechtsgrundlage, Verordnungstexte und Informationen der EU

Ausführliche Informationen rund um CBAM finden Sie auf der Seite der Europäischen Union unter:

CBAM Legislation and Guidance - Taxation and Customs Union

 

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